Unsere Beratungsgrundsätze
Wir beginnen unsere Beratungsleistung nur dann, wenn wir eine realistische Chance für die nutzbringende Verwirklichung der Maßnahmen für unsere Kunden sehen.
Bei der Übernahme eines Mandates prüfen wir sämtliche Voraussetzungen für eine ausreichende Konsenzfähigkeit aller am Beratungsprozeß Beteiligten. Wir berechnen die Höhe des Honorars nach dem richtigen Verhältnis zur Art und Umfang der durchgeführten Arbeit und stimmen vor Beratungstätigkeit die Höhe des Honorars ab.
Wir geben verbindliche Festpreisangebote ab, bei denen wir den Beratungsumfang möglichst präzise, aufgrund gründlicher Prüfung, abschätzen können.
Wir übernehmen nur Aufträge, bei denen wir für die Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten uneingeschränkt darstellen können.
Wir übernehmen eine große Verantwortung für unsere Kunden und stellen deshalb hohe Ansprüche an das Qualitätsniveau unserer Beratung.